Weitläufiger Photovoltaikpark in der Abendsonne

Photovoltaik & Steuerstrategie

Steuervorteile durch den Investitionsabzugsbetrag

Mit dem Investitionsabzugsbetrag – kurz IAB – können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50 % einer geplanten Photovoltaik-Investition bereits vor der Anschaffung steuerlich berücksichtigen.

§ 7g EStGGesetzliche Grundlage

Bis zu 50 %der geplanten Investition

Persönlichindividuell strukturiert

Interaktiver IAB-Rechner

Ihr IAB-Potenzial
in Echtzeit.

Verändern Sie die Eingaben und sehen Sie sofort, wie sich Investitionsabzugsbetrag und steuerliche Effekte auf Ihre Photovoltaik-Investition auswirken — über 30 Jahre, mit deutscher Einkommensteuer (§32a EStG 2026).

Erlös-Quote p.a.

11,51 %

Ø Erlöse pro Jahr ÷ Kaufpreis

Ihre Eingaben

Anlagengröße

Kaufpreis netto

235.000 €

250 kWp × 940 €/kWp

Familienstand

Angenommene Finanzierung

20 % Eigenkapital · 4.7 % Zinsen · 3 % Tilgung p.a. (fest)

Finanzierungs-Übersicht

AHK

244.400 €

inkl. Kaufnebenkosten

Eigenkapital

48.880 €

20 %

Kredit

195.520 €

80 %

Monatliche Rate

1.255 €

4.7 % · 3 % Tilg.

Ihre Auswertung

Steuerersparnis J1

32.562 €

IAB-Betrag

122.200 €

Saldo nach 30 Jahren

297.133 €

Σ Steuer-Erstattung

21.641 €

Auswertung als PDF herunterladen

Volle 30-Jahres-Darlehensentwicklung mit allen jährlichen Überschüssen, Zinsen, Tilgung, Steuer-Erstattungen und Restschuld — auf Basis Ihrer aktuellen Eingaben.

Für eine projekt­spezifische Auswertung (mit Ihrer konkreten Anlage): Zum Portal

Hinweis: Die Berechnung erfolgt auf Basis der oben dargestellten Annahmen (Nordmark-Referenzmodell) und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar. Der tatsächliche Steuereffekt hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und sollte mit Ihrer Steuerberatung abgestimmt werden.

Vier Perspektiven

Mehr als ein
Steuereffekt.

Der IAB kann den Einstieg in ein langfristig ausgerichtetes Energieinvestment erleichtern. Entscheidend ist eine Struktur, die zu Ihrer steuerlichen und wirtschaftlichen Situation passt.

01

Steuerliche Entlastung

Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten können unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorab gewinnmindernd berücksichtigt werden.

02

Langfristige Renditen

Photovoltaikanlagen verbinden planbare Energieerträge mit einer langfristig ausgerichteten Sachwertstrategie.

03

Komplettbetreutes Sachwertinvestment

Von der Auswahl des Projekts über die Finanzierung bis zur laufenden Verwaltung begleiten wir die gesamte Strukturierung.

04

Investition in die Energiewende

Sie investieren in reale Energieinfrastruktur und leisten zugleich einen messbaren Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien.

Investitionsabzugsbetrag

Was ist
der IAB?

Der IAB ist ein steuerliches Gestaltungsinstrument nach § 7g EStG. Er ermöglicht es, einen Teil der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmter Wirtschaftsgüter vorab gewinnmindernd abzuziehen.

„Heute steuerlich gestalten. Morgen in reale Energieinfrastruktur investieren.“
01

Für wen kommt der IAB infrage?

Für bilanzierende Betriebe und Einnahmenüberschussrechner, deren Gewinn im Abzugsjahr – ohne Berücksichtigung des IAB – 200.000 € nicht überschreitet. Die Prüfung erfolgt für jeden Betrieb gesondert.

02

Welche Investitionen sind begünstigt?

Begünstigt sind neue oder gebrauchte, abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Das Wirtschaftsgut muss mindestens bis zum Ende des auf die Investition folgenden Wirtschaftsjahres fast ausschließlich betrieblich in einer inländischen Betriebsstätte genutzt werden. Ob eine Photovoltaikanlage diese Voraussetzungen erfüllt, hängt von ihrer konkreten Gestaltung ab.

03

Wie hoch ist der Abzug?

Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten können vorab abgezogen werden. Die Summe der noch nicht hinzugerechneten oder rückgängig gemachten IAB darf je Betrieb 200.000 € nicht übersteigen.

04

Wann muss investiert werden?

Die Anschaffung oder Herstellung muss grundsätzlich bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres erfolgen. Bleibt die Investition aus oder werden die Nutzungsvoraussetzungen verletzt, wird der Abzug rückwirkend korrigiert; dadurch können Steuernachzahlungen und Zinsen entstehen.

Wichtiger Hinweis

Die steuerliche Behandlung hängt immer vom Einzelfall ab. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Bitte stimmen Sie die Nutzung eines IAB vorab mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater ab. Die gesetzliche Grundlage finden Sie in § 7g EStG.

Vereinfachtes Rechenbeispiel

So kann sich der IAB auswirken.

Ein rein illustratives Beispiel zur Einordnung der Größenordnungen – keine Prognose oder Steuerberechnung.

Geplante Investition

400.000 €

z. B. Photovoltaikanlage inkl. Speicher

Max. IAB-Anteil

bis zu 50 %

nach § 7g EStG, sofern anwendbar

Maximaler IAB*

200.000 €

vorziehbarer Abzugsbetrag, nicht Steuerersparnis

* Die Werte sind eine unverbindliche, stark vereinfachte Musterrechnung. Der IAB mindert zunächst den steuerpflichtigen Gewinn und entspricht nicht der Steuerersparnis. Die tatsächliche Wirkung kann deutlich abweichen und ist insbesondere von persönlichem Steuersatz, Rechtsform, Gewinn, Investitionszeitpunkt und späterer steuerlicher Behandlung abhängig. Es handelt sich weder um eine Steuerberatung noch um eine Rendite- oder Entlastungsgarantie.

Der nächste Schritt

Lassen Sie Ihr persönliches IAB-Potenzial prüfen.

In einem unverbindlichen Erstgespräch ordnen wir Ihre Ziele ein und zeigen, welche nächsten Schritte mit Ihrer steuerlichen Beratung sinnvoll sind.

Erstgespräch vereinbaren
Made with AI in Macaly